
Die neuen Regelungen in der EU-Trinkwasserrichtlinie sind wie folgt zu benennen:
- Einführung eines risikobasierten Ansatzes und eines Risikomanagements im gesamten Bereich der Trinkwasserversorgungskette, welcher mit einer Ausweitung der risikobasierten Probenahmeplanung (RAP) von der Trinkwassergewinnung über die Versorgung bis zur Installation verknüpft ist.
- Neu eingeführte Parameter und Änderungen von Grenzwerten bzw. Parameterwerten bei der Überwachung der Qualität. Alle Erweiterungen und Änderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt.
Tabelle 1: Erweiterung um neue Parameterwerte gemäß Anhang I der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020
Parameter | Parameterwert | Anmerkungen |
Bisphenol A | 2,5µg/l | |
Chlorat, Chlorit | Je 0,25 mg/l |
0,70 mg/l, wenn zur Desinfektion ein Desinfektionsverfahren, insbesondere Chlordioxid, zum Einsatz kommt |
Halogenessigsäuren (HAA5) | 60 μg/l |
Wenn Desinfektionsverfahren zum Einsatz kommen; fünf repräsentative Stoffe: Monochlor-, Dichlor- und Trichloressigsäure und Mono- und Dibromessigsäure |
Microcystin-LR | 1,0 μg/l |
nur bei Algenblüte in der Oberflächenwasserressource zu bestimmen |
PFAS, gesamt | 0,50 μg/l |
Mitgliedstaaten können entscheiden, entweder einen oder beide der Parameter „PFAS gesamt“ oder „Summe der PFAS“ zu verwenden |
Summe der PFAS (PFASΣ20) | 0,10 μg/l |
Summe aus 20 Substanzen, nach Anhang III Teil B, Nr. 3 |
Uran | 30 μg/l |
In Deutschland bereits mit einem Grenzwert von 10 μg/l belegt. |
Legionellen | < 1.000 KBE/l |
In bestimmten Fällen Spezies-Bestimmung gefördert |
Somatische Coliphagen | 50 PFU/100 ml | Gilt für Rohwasser |
Tabelle 2: Veränderte Parameterwerte gemäß Anhang I der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020
Parameter |
Parameterwert (alt) |
Parameterwert (neu) |
Anmerkungen |
Antimon |
5µg/l |
10µg/l |
|
Blei | 10 μg/l | 5 μg/l |
Der Wert ist spätestens zum 12.01. 2036 einzuhalten. Zwischenzeitlich beträgt der Wert 10 μg/ |
Bor | 1,0 mg/l | 1,5 mg/l |
Ein Wert von 2,4 mg/l gilt, wenn entsalztes Wasser verwendet wird bzw. bei gezogener Belastung |
Chrom | 50 μg/l | 25 μg/l |
Der Wert ist spätestens zum 12.01. 2036 einzuhalten. zwischenzeitlich beträgt der Wert 50 μg/l |
Pestizide |
0,1 μg/l |
0,1 μg/l |
Transformationsprodukte werden bei den Metaboliten mitbetrachtet |
Summe Pestizide | 0,5 μg/l | 0,5 μg/l |
Verschiedene Definitionen eingeführt |
Selen | 10 μg/l | 20 μg/l |
30 μg/l geogenen bedingt |
Sollten sich ihrerseits Fragen ergeben, so stehen Ihnen Herr Böhland (Leiter des Trinkwasserlabors) Tel. 0385 633 - 3459 gerne zur Verfügung.
