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Einsatzgebiete

Die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser muss so beschaffen sein, dass davon keine Gefahr für die Gesundheit ausgeht. Die Einhaltung der gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) und DIN 19643 vorgegebenen Anforderungen hat der Betreiber durch regelmäßige Badewasseruntersuchungen nachzuweisen. Dabei unterstützen wir Sie gern.